Allgemeine Geschäftsbedingungen für Catering-Leistungen, gültig ab dem 01.10.2025
1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge mit SP EVENTS, die die Erbringung von Cateringleistungen an den Auftraggeber (KUNDEN) zum Gegenstand haben. Die Cateringleistungen beinhalten im Wesentlichen die Herstellung und Lieferung und Ausgabe von Speisen, Getränken und die Bereitstellung von Personal. Ferner kann weiteres Equipment (Geschirr, Besteck, Servietten, Tischdecken, Dekoration etc.) und Mobiliar (Tische, Stühle, Zelte etc.) zur Verfügung gestellt werden.
1.2. Zustandekommen des Vertrags: die Beauftragung durch den KUNDEN erfolgt durch die Versendung des gezeichneten Angebots an SP EVENTS. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Rückbestätigung des Auftrages durch SP EVENTS an den KUNDEN zustande und ist für beide Seiten bindend. In Eilfällen ist auch eine mündliche Zusage bindend. In einem solchen Fall erfolgt eine rasche schriftliche Bestätigung unter Bezugnahme auf den Cateringvertrag.
1.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB, andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingen des KUNDEN werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SP EVENTS diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB.
1.4. Änderungen dieser AGB werden dem KUNDEN spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Diese Übermittlung erfolgt in elektronischer Form. Der KUNDE kann die Ablehnung bis zu 4 Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen erteilen.
1.5. Rechtsverbindliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsabschluss gegenüber SP EVENTS abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt und Minderung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese AGB unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen sind.
2. Freibleibendes Warenangebot – Angebote, Optionen und freie Termine
2.1. Alle Angebote sind freibleibend.
2.2. Sollten dem KUNDEN freie Termine mitgeteilt werden, so gibt das nur über den zum Zeitpunkt der Auskunft herrschenden Stand der Buchung Auskunft und ist keine Garantie für eine Verfügbarkeit eines Termins.
2.3. Alle Angebotsteile sind als Vorschlag zu betrachten, wobei SP EVENTS gerne auf vom KUNDEN gewünschte Anpassungen eingeht und im Rahmen der Möglichkeit auch umsetzt.
3. Leistungsumfang
3.1. SP EVENTS ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Leistungsgegenstand wird im Einzelnen durch den Vertrag bestimmt.
3.3. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von SP EVENTS kann sich saisonbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht lieferbar sein, behält sich SP EVENTS einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Das Gleiche gilt durch Verzögerungen bzw. Lieferengpässen seitens der Lieferanten.
3.4. Sämtliches von und durch SP EVENTS eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht von SP EVENTS.
3.5. SP EVENTS ist es gestattet, die Ausführung des Auftrages oder Teile des Auftrages an Subunternehmer zu übertragen.
3.6. SP EVENTS ist nach besten Kräften bemüht, auch kurzfristige Leistungsergänzungen bzw. -erweiterungen zu erfüllen. Sofern nicht ausdrücklich zugesagt, ist SP EVENTS nicht verpflichtet, Ergänzungs- und Erweiterungswünsche in Bezug auf die beauftragten Leistungen zu erfüllen.
4. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.1. Der KUNDE ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung an SP EVENTS verpflichtet. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen von SP EVENTS an Dritte.
4.2. Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.3. Rechnungen sind innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Zugang ohne Abzug fällig, der Rechnungszugang kann auch per E-MAIL erfolgen. Ein Verzug tritt – ohne weitere in Verzugssetzung – ab dem 6. Arbeitstag ab Zugang der Rechnung ein. SP EVENTS kann ab diesem Tage Verzugszinsen oder andere Ausgleichsansprüche nach den Regelungen von § 288 BGB geltend machen.
4.4. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des KUNDEN ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Dem KUNDEN ist es untersagt, seine bestehenden oder künftigen Forderungen gegen SP EVENTS an Dritte abzutreten.
4.5. SP EVENTS ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Bürgschaften, Kautionen oder Versicherungen zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich zu vereinbaren.
4.6. Bei Zahlungsverzug oder objektiv belegbaren Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des KUNDEN ist SP EVENTS jederzeit berechtigt, vor weiteren Lieferungen Sicherheitsleistungen bis zur Höhe von 80% des Auftragswert zu verlangen oder die Leistungserbringung abzulehnen.
4.7. Falls die Rechnungsanschrift von der in der vorangegangenen Korrespondenz genannten Anschrift abweichen sollte, ist die Rechnungsanschrift bzw. der korrekte Rechnungsempfänger SP EVENTS rechtzeitig bekanntzugeben. Die Verzugsfolgen einer nicht rechtzeitig bekanntgegebenen geänderten Rechnungsanschrift trägt der KUNDE, es sei denn, es traf ihn hieran kein Verschulden.
5. Teilnehmeranzahl, Veranstaltungsablauf
5.1. Der KUNDE ist verpflichtet, SP EVENTS bei Auftragserteilung das gewünschte Menü und eine voraussichtliche Anzahl der Gäste anzugeben sowie die gewünschten Positionen im Angebot entsprechend zu markieren.
5.2. Eine Veränderung des Umfanges des vertraglichen Leistungsangebotes, der Veranstaltungsdauer oder des Leistungsortes sind bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich.
5.2.1. Der KUNDE verpflichtet sich, SP EVENTS spätestens 7 Werktage vor der Veranstaltung den genauen Ablauf der Veranstaltung mitzuteilen, anderenfalls kann der gewünschte Veranstaltungsablauf nicht gewährleistet werden.
5.2.2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl von mehr als 30% der ursprünglich vereinbarten Menge ist nicht möglich.
5.2.3. Übersteigt die Erhöhung 50% behält sich SP EVENTS eine Anpassung der Fixkosten vor.
5.2.4. Bei Änderung der Veranstaltungsdauer, einem früheren oder späteren Auf- oder Abbau als ursprünglich vereinbart, muss zunächst eine Prüfung der Umsetzbarkeit durch SP EVENTS erfolgen. Sollte die Prüfung der Umsetzbarkeit negativ ausfallen, resultiert daraus kein Sonderkündigungsrecht.
5.2.5. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten, so können zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung gestellt werden, es sei denn SP EVENTS hat den Grund zu verantworten.
5.2.6. Bei einer Änderung des Veranstaltungsortes behält sich SP EVENTS vor, die Fixkosten für den Foodtruck und das Personal anzupassen.
6. Rücktritt vom Vertrag
6.1. Das Recht zur „Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund“ ist für beide Vertragspartner möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist. Im Falle der Kündigung aus wichtigem Grund durch SP EVENTS oder des Rücktritts aus vom KUNDEN zu vertretenden Gründen gilt die Berechtigung zur Kündigung des Vertrages. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist nicht ausgeschlossen.
6.2. Tritt der Veranstalter nach Vertragsunterzeichnung „ohne wichtigen Grund“ vom Vertrag zurück, ist SP EVENTS berechtigt, Stornierungsgebühren gemäß der folgenden Staffelung zu erheben, wobei der zeitliche Zugang der Rücktrittserklärung ausschlaggebend ist:
6.2.1. bis 12 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei
6.2.2. bis 28 Tage vor Beginn der Veranstaltung 35 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
6.2.3. bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
6.2.4. danach 75% der Gesamtsumme gemäß aktueller Kostenprognose
6.2.5. Speziell für die Veranstaltung zugekaufte Speisen, Getränke und Equipment werden dem KUNDEN zu 100% in Rechnung gestellt.
6.2.6. Auftragsgemäß für die Veranstaltung mit Dritten abgeschlossene Verträge (wie etwa Künstlern, Eventlocation, Subunternehmern, Mietgeschirr und Dekorationsartikel) werden nach deren jeweiligen Rücktrittsbedingungen behandelt. Der KUNDE übernimmt alle diesbezüglich entstehenden Stornierungskosten.
6.2.7. Dem KUNDEN bleibt der Nachweis, dass seitens SP EVENTS höhere Aufwendungen erspart wurden, unbenommen. SP EVENTS bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Im eigentlichen Veranstaltungszeitraum erzielte Umsätze von SP EVENTS können nicht geltend gemacht bzw. verrechnet werden.
6.2.8. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den KUNDEN muss schriftlich erfolgen und wird von SP EVENTS rückbestätigt.
6.3. SP EVENTS kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
6.3.1. das Festhalten am Vertrag aufgrund von ihm nicht zu vertretender Umstände (z.B. höhere Gewalt) nicht möglich oder zumutbar ist oder die Durchführung des Vertrages das Ansehen von SP EVENTS in der Öffentlichkeit gefährden könnte oder die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefährdet sind. In diesen Fällen ist der Anspruch des KUNDEN auf Schadensersatz ausgeschlossen.
6.3.2. vereinbarte Vorauszahlungen bzw. andere vereinbarte Sicherungen nicht rechtzeitig eingehen. Der KUNDE ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht befreit.
7. Lieferung, Termine, Annahmeverzug
7.1. Die Liefer- und Leistungstermine werden vertraglich festgelegt. Die vereinbarten Termine sind verbindlich, es sei denn, SP EVENTS wird an der Erfüllung der Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen (z.B. infolge höherer Gewalt, Streiks, behördliche Eingriffe, Verzögerung in der Anlieferung notwendiger Rohstoffe etc.), die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden können, gehindert. In diesen Fällen, und wenn die Lieferung bzw. Leistung nicht innerhalb einer angemessenen zu verlängernden Frist erbracht werden kann, wird SP EVENTS von den Liefer- und Leistungsverpflichtungen befreit. Soweit SP EVENTS die Nichteinhaltung der Lieferfrist nicht zu vertreten hat, besteht kein Schadenersatzanspruch des KUNDEN.
7.2. Sollte dem KUNDEN ein Steckbrief eines bestimmten Food Trucks oder Food Trailer gesendet werden, besteht kein Anspruch auf die Erfüllung mit genau diesem Food Truck oder Trailer, es sei denn, es besteht eine andere vertragliche Vereinbarung.
7.3. Die Lieferung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen zum vereinbarten Liefertermin an die vom KUNDEN angegebene Lieferadresse. Die Zugänglichkeit zum Leistungsort bzw. dem Stellplatz des Foodtrucks zum anvisierten Ankunftszeitpunkt muss durch den KUNDEN sichergestellt sein. Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie Baustellen, enge oder schwierige Zufahrten, lange Wege, Treppenaufgänge, nicht funktionierende Fahrstühle usw. sind durch den KUNDEN bei der Auftragserteilung mitzuteilen, damit SP EVENTS sich zeitlich und organisatorisch darauf einrichten kann. Fehlen SP EVENTS solche Informationen oder handelt es sich um besonders aufwendige Gegebenheiten den Lieferort betreffend, behält sich SP EVENTS die Berechnung einer Mehraufwandspauschale vor. Evtl. Verspätungen, die durch erschwerte Bedingungen am Aufbauort entstehen, gehen nicht zu Lasten von SP EVENTS.
7.4. Der KUNDE ist verpflichtet, auf seine Kosten Strom- und Wasseranschlüsse (Zu- und Ableitungen, inkl. Abwasser) bis zum Stromverteiler bzw. Wasserhydranten bereitzustellen. SP EVENTS ist lediglich für die Unterverteilung der Strom- und Wasseranschlüsse bis zu den Endgeräten zuständig. Die Verbrauchskosten, d.h. die Kosten für den anfallenden Strom- und Wasserverbrauch im Rahmen der Veranstaltung, trägt der KUNDE.
7.5. Eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen oder Parkausweise sind vom KUNDEN zu beschaffen.
7.6. Bei jeder Lieferung sollte mit Zeitverschiebungen gerechnet werden, die SP EVENTS selbst bei großer Sorgfalt nicht beeinflussen kann. Verzögerungen durch höhere Gewalt, insbesondere Verkehrsbeeinträchtigungen, gehen nicht zu Lasten von SP EVENTS. Im Fall von Verzögerungen aus vorher genannten Gründen verschieben sich die zugesagten Termine um die Dauer der Behinderung.
7.7. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen von ihm zu vertretenden Gründen, so ist SP EVENTS berechtigt, Ersatz des hieraus bestehenden Schadens einschließlich Ersatz von möglichen Mehraufwendungen zu verlangen.
8. Gefahrenübergang: Buffet-Lieferungen, Non-Food-Lieferung
8.1. Sofern vom KUNDEN Buffet-Lieferungen beauftragt werden und die Erzeugnisse von SP EVENTS nicht auf eigenen Food Trucks oder an eigenen mobilen Theken erhitzt, gekühlt und frisch zubereitet werden, gelten die folgenden Regelungen:
8.1.1. Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von SP EVENTS.
8.1.2. SP EVENTS übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung und Behandlung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den KUNDEN keine Haftung.
8.2. Alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen und von SP EVENTS angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum von SP EVENTS oder seinen Subunternehmern und müssen nach Beendigung der Veranstaltung an SP EVENTS zurückgegeben werden.
8.3. SP EVENTS oder seine Subunternehmer sind berechtigt, die Örtlichkeit, auf die die Gegenstände gebracht wurden, innerhalb von drei Werktagen zu betreten, um diese abzutransportieren. Handelt es sich bei der Örtlichkeit um eine, hinsichtlich derer der KUNDE kein Hausrecht innehat, hat er dies anzuzeigen und eine Erlaubnis des Berechtigten unverzüglich zu übergeben. Bei verspäteter Rückgabe des Equipments verursacht durch den Kunden, kann SP EVENTS Schadensersatzansprüche geltend machen, wobei ein Schaden nicht nachgewiesen werden muss. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem KUNDEN nur hinsichtlich anerkannter oder rechtskräftig festgestellter Forderungen zu.
8.4. Bei Anlieferung hat der KUNDE die Gegenstände auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen und auf Verlangen schriftlich zu quittieren. Bis zur vereinbarten Abholung und Übernahme durch SP EVENTS haftet der KUNDE im vollen Umfang für Verlust und Beschädigung. Das Equipment ist vom KUNDEN pfleglich zu behandeln, vor Abholung sind Geschirr, Gläser und Porzellan in vorhandene Kisten einzuordnen, um Transportschäden zu vermeiden. Soweit nicht durch Mitarbeiter von SP EVENTS verursacht, trägt der KUNDE ab Übergabe die Gefahr für Schwund, Bruch und Beschädigung.
8.5. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.
9. Mängel und Gewährleistung
9.1. Für die Rechte des KUNDEN bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in den AGB nichts anderes bestimmt ist.
9.2. Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffenen Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.
9.3. Ist der KUNDE Kaufmann, setzen seine Mängelansprüche voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachkommt. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel müssen unverzüglich (nach Möglichkeit vor Ort) nach Erhalt der Leistung schriftlich und spezifiziert beanstandet werden, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung. Anderenfalls gilt die Leistung von SP EVENTS als vom KUNDEN akzeptiert.
9.4. Bei berechtigten Mängeln steht SP EVENTS das Recht zur Nachbesserung oder Nachlieferung zu. Schlägt der Nachbesserungsversuch fehl, so kann der KUNDE dann, sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, lediglich eine angemessene Preisminderung vornehmen, ein Rücktritt ist insofern ausgeschlossen.
9.5. SP EVENTS versichert, dafür Sorge zu tragen, dass die anzuliefernden Waren mit größter Sorgfalt und vorschriftsmäßig transportiert werden. SP EVENTS haftet nicht nach Übergabe beim KUNDEN für Schäden an der Ware durch unsachgemäßen Umgang, etwa durch beeinträchtigende Lagertemperaturen. Die Gewährleistung erstreckt sich auch nicht auf solche Mängel, die beim KUNDEN durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder ähnliches entstehen. In gleicher Weise erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf zumutbare Abweichungen in Form, Maßen, Aussehen, Konsistenz, Geschmack und sonstige Beschaffenheit der Ware, insbesondere der Lebensmittel.
10. Haftung durch SP EVENTS
10.1. Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet SP EVENTS bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
10.2. SP EVENTS führt den Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes durch. SP EVENTS haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln. Die Haftung für leicht fahrlässiges Handeln ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen dieses Absatzes nichts anderes ergibt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet SP EVENTS auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden und begrenzt der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Freiheit und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden, welche durch arglistiges Verhalten verursacht wurden oder soweit SP EVENTS eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von SP EVENTS
10.3. SP EVENTS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstanden sind, wenn der KUNDE am Ende einer Veranstaltung übrig gebliebene Waren und Speisen nicht an SP EVENTS zurückgibt, sondern diese an Dritte bzw. eigene Mitarbeiter verteilt.
10.4. Ebenso wenig haftet SP EVENTS für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen des KUNDEN selbst bzw. Dritter, insbesondere bei selbst mitgebrachten Speisen und Getränken.
10.5. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der KUNDE nur zurücktreten oder kündigen, wenn SP EVENTS den Mangel bzw. die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
11. Haftung des KUNDEN
11.1. Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des KUNDEN verursacht werden, haftet der KUNDE. Bei Beschädigung oder Diebstahl des verwendeten Eigentums von SP EVENTS wird dies dem KUNDEN zur Gänze in Höhe des Wiederbeschaffungswertes in Rechnung gestellt. Gegebenenfalls wird SP EVENTS den Abschluss geeigneter Versicherungen vom KUNDEN verlangen.
11.2. Die Sorgfaltspflicht etwaiger angemieteter Gegenstände obliegt ab der Übernahme bis zur Rückstellung dem KUNDEN. Allfällige Schäden, Fehlmengen bzw. Verlust sind vom KUNDEN zu vertreten und werden durch SP EVENTS gesondert berechnet.
12. Datenschutz
12.1. Alle gespeicherten Daten des KUNDEN unterliegen den Regelungen der DSGVO.
12.2. Die gespeicherten Daten des KUNDEN werden nur für interne Zwecke von SP EVENTS verwendet. Der Verwendung der Daten für Marketingzwecke durch SP EVENTS kann der KUNDE widersprechen.
12.3. Daten, die zur Auftragserfüllung nötig sind, werden an die Subunternehmer von SP EVENTS weitergegeben. Es werden lediglich Daten weitergegeben, die zur Auftragserfüllung notwendig sind. Der Subunternehmer oder andere beteiligte dritte Unternehmen werden diese Daten nicht für eigene Zwecke nutzen.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sind schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den KUNDEN sind unwirksam.
13.2. Soweit der KUNDE Kaufmann im Sinne des HGB ist, ist der Erfüllungs- und Zahlungsort der Sitz von SP EVENTS.
13.3. Es gilt deutsches Recht.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
